Zollgebühren für Bestellungen aus China: Änderungen und aktuelle Informationen
Neue Regelungen seit dem 1. Juli 2021
Seit dem 1. Juli 2021 müssen Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren für alle Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern erhoben werden. Dies gilt auch für Waren aus China.
Zollrechner für Einfuhrabgaben
Mithilfe des Zollrechners können Sie ermitteln, ob für Ihre Bestellungen aus China Einfuhrabgaben anfallen. Dieser Zollrechner ist auf der offiziellen Website des Zolls verfügbar.
Warenwert über 524 Euro
Für Waren mit einem Warenwert ab 524 Euro fallen Zoll und Steuern an. Dieser Wert umfasst den Kaufpreis sowie die Versandkosten.
Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress
Chinesische Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress versenden einen Großteil ihrer Produkte aus Nicht-EU-Ländern. Daher unterliegen diese Bestellungen den neuen Zollbestimmungen.
Weitere Informationen
In diesem ausführlichen Artikel finden Sie weitere Informationen zu den Zollbestimmungen für Bestellungen aus China, einschließlich Tipps, wie Sie Zollgebühren vermeiden können.
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